EuGH · 16.07.2020

EuGH, C-311/18

Angemessenheitsbeschluss

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Was wurde entschieden?

Der EU-US Privacy Shield wurde am 16. Juli 2020 durch den EuGH (Urteil „Schrems II", C-311/18) für ungültig erklärt, weil er keinen ausreichenden Schutz vor US-Geheimdienstzugriffen bot.

Angaben zum Urteil

GerichtEuGH
InstanzEuGH
AktenzeichenC-311/18
Entscheidungsdatum16.07.2020
RechtsgrundlageArt. 45 DSGVO
Betroffene NormenArt. 45 DSGVO, Art. 46 DSGVO

Weiterführend

Fundstelle

EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.

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