Was wurde entschieden?
Der EU-US Privacy Shield wurde am 16. Juli 2020 durch den EuGH (Urteil „Schrems II", C-311/18) für ungültig erklärt, weil er keinen ausreichenden Schutz vor US-Geheimdienstzugriffen bot.
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-311/18 |
| Entscheidungsdatum | 16.07.2020 |
| Rechtsgrundlage | Art. 45 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 45 DSGVO, Art. 46 DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Datentransfer in Drittländer: Art. 44–49 DSGVO und EU-US Data Privacy Framework
- Mit 4 Übungsfragen im Prüfungstrainer verknüpft.
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
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