EuGH · 04.10.2024

EuGH, C-446/21

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Was wurde entschieden?

Im Urteil vom 04.10.2024 (Rechtssache C-446/21) hat der EuGH entschieden, dass ein soziales Netzwerk personenbezogene Daten nicht „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art" für zielgerichtete Werbung aggregieren, analysieren und verwenden darf

Angaben zum Urteil

GerichtEuGH
InstanzEuGH
AktenzeichenC-446/21
Entscheidungsdatum04.10.2024
RechtsgrundlageArt. 9 DSGVO
Betroffene NormenArt. 9 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO

Weiterführend

Fundstelle

EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-446/21

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.

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