Was wurde entschieden?
Im Urteil vom 04.10.2024 (Rechtssache C-446/21) hat der EuGH entschieden, dass ein soziales Netzwerk personenbezogene Daten nicht „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art" für zielgerichtete Werbung aggregieren, analysieren und verwenden darf
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-446/21 |
| Entscheidungsdatum | 04.10.2024 |
| Rechtsgrundlage | Art. 9 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 9 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Art. 9 DSGVO und das EuGH-Urteil Schrems/Meta
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Fundstelle
EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-446/21
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
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