Was wurde entschieden?
Der EuGH hat im Urteil vom 19.03.2026 (C-526/24, Brillen Rottler) klargestellt, dass auch ein erster Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als exzessiv im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO gelten kann.
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-526/24 |
| Entscheidungsdatum | 19.03.2026 |
| Rechtsgrundlage | Art. 15 und Art. 12 Abs. 5 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 15 DSGVO, Art. 12 Abs. 5 DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Wann ist ein Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO rechtsmissbräuchlich? Das EuGH-Urteil Brillen Rottler
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Fundstelle
EuGH, Urteil vom 19.03.2026, C-526/24
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
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