Was wurde entschieden?
Der EuGH hat im Urteil vom 18.06.2026 (C-484/24, NTH Haustechnik) klargestellt, dass Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Abs. 3 DSGVO einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die kein pauschales Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten vorsieht.
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-484/24 |
| Entscheidungsdatum | 18.06.2026 |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 6 Abs. 1 DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Führt ein DSGVO-Verstoß zum Beweisverwertungsverbot? Das EuGH-Urteil C-484/24
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Fundstelle
EuGH, Urteil vom 18.06.2026, C-484/24
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
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