EuGH · 18.06.2026

EuGH, C-484/24

Beweisverwertung

Kostenlos üben

Was wurde entschieden?

Der EuGH hat im Urteil vom 18.06.2026 (C-484/24, NTH Haustechnik) klargestellt, dass Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und Abs. 3 DSGVO einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die kein pauschales Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten vorsieht.

Angaben zum Urteil

GerichtEuGH
InstanzEuGH
AktenzeichenC-484/24
Entscheidungsdatum18.06.2026
RechtsgrundlageArt. 6 DSGVO
Betroffene NormenArt. 6 Abs. 1 DSGVO

Weiterführend

Fundstelle

EuGH, Urteil vom 18.06.2026, C-484/24

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.

Den Sachverhalt in der Prüfung wiedererkennen

Übungsfragen zur DSB-Zertifizierung, ohne die Entscheidung aus dem Zusammenhang zu reißen.

Kostenlos registrieren