EuGH · 04.09.2025

EuGH, C-413/23 P

Pseudonymisierung

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Was wurde entschieden?

Der EuGH (4. September 2025, C-413/23 P, Rn. 86) hat entschieden, dass pseudonymisierte Daten nicht in jedem Fall und für jede Person als personenbezogene Daten zu betrachten sind; die Maßnahmen können andere Personen als den Verantwortlichen tatsächlich an der Identifizierung hindern.

Angaben zum Urteil

GerichtEuGH
InstanzEuGH
AktenzeichenC-413/23 P
Entscheidungsdatum04.09.2025
RechtsgrundlageArt. 4 DSGVO
Betroffene NormenArt. 4 Nr. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 5 DSGVO

Weiterführend

Fundstelle

EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.

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