Was wurde entschieden?
Der EuGH (4. September 2025, C-413/23 P, Rn. 86) hat entschieden, dass pseudonymisierte Daten nicht in jedem Fall und für jede Person als personenbezogene Daten zu betrachten sind; die Maßnahmen können andere Personen als den Verantwortlichen tatsächlich an der Identifizierung hindern.
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-413/23 P |
| Entscheidungsdatum | 04.09.2025 |
| Rechtsgrundlage | Art. 4 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 5 DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Anonymisierung und Pseudonymisierung: wann Daten noch personenbezogen sind
- Mit einer Übungsfrage im Prüfungstrainer verknüpft.
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
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