Was wurde entschieden?
Die bloße begründete Befürchtung, dass personenbezogene Daten durch Dritte missbraucht werden könnten, kann einen immateriellen Schaden darstellen (EuGH C-340/21, 14. Dezember 2023).
Angaben zum Urteil
| Gericht | EuGH |
|---|---|
| Instanz | EuGH |
| Aktenzeichen | C-340/21 |
| Entscheidungsdatum | 14.12.2023 |
| Rechtsgrundlage | Art. 82 DSGVO |
| Betroffene Normen | Art. 82 DSGVO |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: EuGH und BGH seit 2023
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
EuGH, Urteil vom 14.12.2023, C-340/21
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.
Den Sachverhalt in der Prüfung wiedererkennen
Übungsfragen zur DSB-Zertifizierung, ohne die Entscheidung aus dem Zusammenhang zu reißen.
Kostenlos registrieren