EuGH · 04.05.2023

EuGH, C-300/21

Schadensersatz

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Was wurde entschieden?

Der EuGH hat in C-300/21 (4. Mai 2023) klargestellt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO drei kumulative Voraussetzungen verlangt: einen Verstoß gegen die DSGVO, einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden und einen Kausalzusammenhang zwischen beidem. Der bloße Verstoß gegen die Verordnung genügt nicht.

Angaben zum Urteil

GerichtEuGH
InstanzEuGH
AktenzeichenC-300/21
Entscheidungsdatum04.05.2023
RechtsgrundlageArt. 82 Abs. 1 DSGVO
Betroffene NormenArt. 82 Abs. 1 DSGVO

Weiterführend

Fundstelle

EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.

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