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Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Aufgaben, Bestellungspflicht (§38 BDSG & Art. 37 DSGVO) und Qualifikationsanforderungen — kompakt und prüfungsrelevant erklärt.

~200k
DSBs in Deutschland
20
Mitarbeiter-Grenze §38 BDSG
3 J.
Fortbildungsintervall
Art. 37
DSGVO Rechtsgrundlage

Definition: Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion, die Unternehmen bei der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterstützt. Der DSB überwacht, berät und informiert — er ist jedoch nicht persönlich für Datenschutzverstöße verantwortlich (diese Verantwortung trägt der Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Merksatz: Der DSB kontrolliert — er ist kein Datenschutzvollzugsorgan. Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO verbleibt beim Verantwortlichen (Unternehmen/Behörde).

Bestellungspflicht: Wann ist ein DSB Pflicht?

Die Bestellungspflicht ergibt sich aus zwei Rechtsquellen:

§38 BDSG — Nationale Pflicht

Ein DSB muss bestellt werden, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Art. 37 DSGVO — Europäische Pflicht (unabhängig von Mitarbeiterzahl)

Prüfungsfalle: Die 20-Personen-Grenze bezieht sich auf Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigt sind — nicht auf die Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Art. 39 DSGVO)

Unterrichtung & Beratung
Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Beschäftigte informieren
Überwachung
Einhaltung der DSGVO, BDSG und Datenschutzrichtlinien kontrollieren
DSFA-Beratung
Bei Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 beraten
Zusammenarbeit
Kontaktstelle für Aufsichtsbehörde und Betroffene sein

Qualifikationsanforderungen (Art. 37 Abs. 5 DSGVO)

Der DSB wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis sowie seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben benannt.

In der Praxis verlangen Datenschutzbehörden und Auftraggeber eine anerkannte Zertifizierung:

Die Zertifizierung muss alle 2–3 Jahre durch Fortbildung erneuert werden (je nach Anbieter). Dieser dauernde Fortbildungsbedarf sichert den langfristigen Markt für DSB-Qualifikationen.

Interner vs. externer DSB

Interner DSB

  • Mitarbeiter des Unternehmens
  • Muss weisungsfrei sein (Art. 38 Abs. 3 DSGVO)
  • Darf nicht abberufen oder benachteiligt werden
  • Interessenkonflikt verboten: kein IT-Leiter, kein HR-Leiter, kein Geschäftsführer

Externer DSB

  • Dienstleister auf vertraglicher Basis (Art. 37 Abs. 6 DSGVO)
  • Beliebt bei KMUs: Kosten sparen, sofortige Expertise
  • Vertragslaufzeit: mindestens die Bestellungsdauer (§38 BDSG: mind. 2 Jahre)
  • Haftung liegt weiterhin beim Verantwortlichen

Stellung des DSB im Unternehmen (Art. 38 DSGVO)

  1. Unmittelbare Berichterstattung
    Der DSB berichtet direkt an die höchste Managementebene — nicht an IT oder HR
  2. Weisungsfreiheit
    Der DSB darf bezüglich seiner Aufgabenerfüllung keine Weisungen entgegennehmen
  3. Ressourcen
    Das Unternehmen muss dem DSB ausreichend Ressourcen, Zugang zu Daten und Fortbildung gewähren
  4. Verschwiegenheitspflicht
    Der DSB ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 38 Abs. 5 DSGVO)

Bußgelder bei Verstößen

Wird kein DSB bestellt obwohl eine Bestellungspflicht besteht, drohen Bußgelder nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag gilt).

Wichtig für die Prüfung: Art. 83 kennt zwei Bußgeldrahmen: bis 10 Mio. € / 2 % (Art. 83 Abs. 4) für Verstöße gegen organisatorische Pflichten (inkl. DSB-Bestellung), und bis 20 Mio. € / 4 % (Art. 83 Abs. 5) für Verstöße gegen Grundprinzipien und Betroffenenrechte.

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